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Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse (G@ZIELT)

Zusammenfassung Verbraucher in Deutschland kaufen zunehmend im Internet ein. Neben konventionellen Ladengeschäften mit Internetauftritt (Multi-Channel-Vertrieb) finden sich zahlreiche reine Online-Händler. Dieser Trend lässt sich auch im Lebensmittelhandel beobachten (Schreiber et al. in ZLR-Zeitsch...

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Published in:Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 2015, Vol.10 (Suppl 1), p.13-14
Main Authors: Kranz, Peter, Harms, Hannes, Kuhr, Claudia
Format: Article
Language:ger
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Description
Summary:Zusammenfassung Verbraucher in Deutschland kaufen zunehmend im Internet ein. Neben konventionellen Ladengeschäften mit Internetauftritt (Multi-Channel-Vertrieb) finden sich zahlreiche reine Online-Händler. Dieser Trend lässt sich auch im Lebensmittelhandel beobachten (Schreiber et al. in ZLR-Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht 3:290–298, 2015 ). Die deutschen Überwachungsbehörden stellen sich diesem Trend. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beherbergt seit Juli 2013 die gemeinsame Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz G@ZIELT. Unter „Erzeugnissen des LFGB“ sind die vom Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) erfassten Produkte Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände (z.B. Küchenartikel, Spielzeug, Kleidung) zu verstehen. Die im Auftrag der Bundesländer geführte Zentralstelle bietet den Vorteil, dass Arbeitsabläufe zentral effizienter gestaltet werden können und doppelte Recherchearbeit vermieden wird. Die Behörden können so dem Internethandel, der an keiner Grenze halt macht, besser gegenübertreten. Die deutschen Kontrollbehörden setzen sich mit G@ZIELT weltweit an die Spitze in der Durchsetzung des Verbraucherschutzes im Online-Handel mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabak.
ISSN:1661-5751
1661-5867
DOI:10.1007/s00003-015-0993-1