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Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
Zusammenfassung Seit 2007 besitzen Kinder wie auch erwachsene Patienten ein Anrecht auf medizinische Vorsorge oder Rehabilitation. Das Ziel von rehabilitativen Kinderheilmaßnahmen ist, drohende bzw. bereits eingetretene nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Funktionalität, Aktivitäten und...
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Published in: | Monatsschrift Kinderheilkunde 2010-03, Vol.158 (3), p.254-261 |
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Main Authors: | , , |
Format: | Article |
Language: | ger |
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Summary: | Zusammenfassung
Seit 2007 besitzen Kinder wie auch erwachsene Patienten ein Anrecht auf medizinische Vorsorge oder Rehabilitation. Das Ziel von rehabilitativen Kinderheilmaßnahmen ist, drohende bzw. bereits eingetretene nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Funktionalität, Aktivitäten und Teilhabe zu beseitigen, zu vermindern oder deren Verschlimmerung zu verhüten. Im Vordergrund stehen hierbei die Belange des Kindes. Indikationsspezifisch werden dabei leitliniengerecht hoch qualifizierte medizinische Behandlungskonzepte entweder als Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme umgesetzt. Nicht selten werden Kinder bis zum 12. Lebensjahr in Begleitung eines Elternteils aufgenommen, der als „Kotherapeut“ in die medizinische Behandlung und pädagogische Betreuung eingebunden wird. Demgegenüber ist das medizinisch-therapeutische Konzept von Mutter-/Vater-Kind-Kuren präventiv ausgerichtet, wobei bei dieser Maßnahmenart die Bedürfnisse von Müttern und Vätern in Erziehungsverantwortung im Vordergrund stehen. Jeder pädiatrische Vertragsarzt sollte über Möglichkeiten und Grenzen einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme im Vergleich zu einer Kinderheilmaßnahme informiert sein, um die für seine Patienten geeignete rehabilitative Maßnahme zu beantragen. |
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ISSN: | 0026-9298 1433-0474 |
DOI: | 10.1007/s00112-009-2066-y |