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Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls („Hirntod“) – was ist neu?
Zusammenfassung Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) erfolgt in Deutschland gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer, deren vierte Fortschreibung seit Juli 2015 gültig ist. Im vorliegenden Beitrag erfolgt eine aktuelle Standortbestimmung. Internationale Fallberichte mit verme...
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Published in: | Nervenarzt 2019-10, Vol.90 (10), p.1021-1030 |
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Main Authors: | , |
Format: | Article |
Language: | ger |
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Summary: | Zusammenfassung
Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) erfolgt in Deutschland gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer, deren vierte Fortschreibung seit Juli 2015 gültig ist. Im vorliegenden Beitrag erfolgt eine aktuelle Standortbestimmung. Internationale Fallberichte mit vermeintlich unzutreffender IHA-Diagnose werden aus Sicht der deutschen Richtlinie bewertet. Diese Fallberichte untermauern die deutsche Richtlinie, insbesondere ihre folgenden Vorschriften: 1. Bei Patienten mit bekannter oder vermuteter Adaptation an chronische Hyperkapnie ist die Feststellung der Apnoe nicht in der gewohnten Art durchführbar und daher der Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstands zu führen. 2. Für die Perfusionsszintigraphie zum Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstands dürfen grundsätzlich nur validierte lipophile Radiopharmaka eingesetzt werden. Dies ist kompatibel mit neuen Forschungsdaten, die nach Zirkulationsstillstand eine mehrstündige Reaktivierbarkeit zellulärer Funktionen, nicht aber der Hirnfunktion anzeigen. Die kürzlich aktualisierten Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN) zur apparativen Zusatzdiagnostik umfassen redaktionelle Änderungen (unter anderem präzisere Festlegungen zu den Elektrodenpositionen für die Elektroenzephalographie), Vorgaben zur Bildanzeige bei digitaler Elektroenzephalographie und altersbezogene Mindestwerte des arteriellen Mitteldrucks bei Kindern für die Doppler- und Duplexsonographie. Die neuen Vorgaben zur institutionellen Organisation der IHA-Diagnostik in dem jüngst in Kraft getretenen „Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ (GZSO) werden erörtert und kritisch diskutiert. |
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ISSN: | 0028-2804 1433-0407 |
DOI: | 10.1007/s00115-019-0765-8 |