Loading…

Postmortale ärztliche Schweigepflicht

Zusammenfassung Die (postmortale) ärztliche Schweigepflicht stellt eine der wesentlichen Grundfesten für die Begründung eines auf Vertrauen basierenden Arzt-Patienten-Verhältnisses dar. Ein solches Vertrauensverhältnis ist für die medizinische Behandlung des Patienten unverzichtbar, damit sich der P...

Full description

Saved in:
Bibliographic Details
Published in:Rechtsmedizin (Berlin, Germany) Germany), 2009-02, Vol.19 (1), p.37-52
Main Authors: Roebel, A., Wenk, M., Parzeller, M.
Format: Article
Language:ger
Subjects:
Citations: Items that this one cites
Items that cite this one
Online Access:Get full text
Tags: Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
Description
Summary:Zusammenfassung Die (postmortale) ärztliche Schweigepflicht stellt eine der wesentlichen Grundfesten für die Begründung eines auf Vertrauen basierenden Arzt-Patienten-Verhältnisses dar. Ein solches Vertrauensverhältnis ist für die medizinische Behandlung des Patienten unverzichtbar, damit sich der Patient im Wissen um die ärztliche Verschwiegenheit dem Mediziner voll umfänglich anvertrauen kann. Dabei muss der Patient die Gewissheit haben, dass mitunter intimste Offenbarungen oder Informationen über ihn nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch nach seinem Tod nicht unbefugt zur Kenntnis Dritter gelangen. Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht zu Lebzeiten oder nach dem Tod des Patienten können nach unterschiedlichen Rechtsnormen geahndet werden. Gerade nach dem Tod des Patienten ergeben sich aufgrund der postmortalen ärztlichen Schweigepflicht für den Arzt rechtliche Fragen, bei der das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen und etwaige Interessen Dritter eine Rolle spielen. In Betracht kommen beispielsweise die Durchsetzung von Erb-, Versicherungs- oder Schadensansprüchen. Ferner können eigene Belange des Arztes, z. B. beim Vorwurf eines tödlichen Behandlungsfehlers, tangiert sein. In unterschiedlichen Fallkonstellationen sind Offenbarungsrechte und -pflichten zu prüfen, die den Arzt in legitimer Weise zum Bruch der (postmortalen) ärztlichen Schweigepflicht berechtigten oder verpflichten.
ISSN:0937-9819
1434-5196
DOI:10.1007/s00194-008-0576-x