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Rechtsmedizinische Modelle der Versorgung von gewaltbetroffenen Personen in Deutschland

Zusammenfassung Hintergrund In Deutschland bestehen keine einheitlichen Strukturen für die Versorgung von Gewaltbetroffenen. Aktuellen politischen Bestrebungen zufolge soll eine Beweissicherung auch ohne Strafanzeige flächendeckend in Deutschland ermöglicht werden. Die Rechtsmedizin verfügt über die...

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Published in:Rechtsmedizin (Berlin, Germany) Germany), 2022-08, Vol.32 (4), p.249-255
Main Authors: Walz, Cleo, Wilke-Schalhorst, Nadine, Schwarz, Clara-Sophie, Germerott, Tanja
Format: Article
Language:ger
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Description
Summary:Zusammenfassung Hintergrund In Deutschland bestehen keine einheitlichen Strukturen für die Versorgung von Gewaltbetroffenen. Aktuellen politischen Bestrebungen zufolge soll eine Beweissicherung auch ohne Strafanzeige flächendeckend in Deutschland ermöglicht werden. Die Rechtsmedizin verfügt über die notwendige Expertise, um eine gerichtsverwertbare Befunderhebung niederschwellig durchzuführen und den Aufbau eines solchen Angebotes zu begleiten. Material und Methoden Durch die Arbeitsgemeinschaft Klinische Rechtsmedizin der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin erfolgte eine Umfrage an rechtsmedizinischen Instituten in Deutschland zu aktuellen Modellen der Versorgung von Gewaltbetroffenen. Ausgewertet wurden Angaben zur Projektstruktur, zum Leistungsangebot und zum Versorgungsgebiet, zur Finanzierung sowie zu Vor- und Nachteilen der Projekte. Ergebnisse Es wurden 16 Projekte aus 14 Bundesländern rückgemeldet, die körperliche Untersuchungen an eigenen und peripheren Standorten, Beratungen, Lagerungen von Asservaten sowie Fortbildungen beinhalten. In etwa der Hälfte der Projekte haben die rechtsmedizinischen Institute zusätzlich koordinierende Funktion, wobei Kooperationspartner die Untersuchungen durchführen. Der Großteil der Projekte wird über öffentliche Mittel finanziert; in 7 Projekten müssen zusätzlich eigene oder sonstige Mittel aufgebracht werden. Elf Projekte sind befristet oder Modellprojekte. Diskussion Rechtsmedizinische Institute verfügen über die notwendige Expertise und bieten ein umfassendes niederschwelliges Angebot für Gewaltbetroffene. Die Finanzierungsmodelle sind heterogen, häufig befristet und nicht auskömmlich. Um die politisch geforderte, flächendeckende Versorgung zu etablieren, sind eine bundesweite Einbeziehung der Rechtsmedizin und auskömmliche Finanzierung dringend notwendig.
ISSN:0937-9819
1434-5196
DOI:10.1007/s00194-021-00550-0