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Welche Kriterien liegen der Beauftragung gerichtlicher Leichenöffnungen zugrunde, und welche Rückschlüsse ergeben sich für die rechtsmedizinische Praxis?: Ergebnisse einer Befragung von StaatsanwältInnen und PolizistInnen in Rheinland-Pfalz

Zusammenfassung Hintergrund Die Entscheidung, ob in einem Todesermittlungsverfahren eine Obduktion veranlasst wird, basiert nicht auf einheitlichen Kriterien. Die Erfahrung zeigt, dass ähnliche Fallkonstellationen je nach SachbearbeiterIn zu unterschiedlichen Entscheidungen führen können. Um ein ein...

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Published in:Rechtsmedizin (Berlin, Germany) Germany), 2023-04, Vol.33 (2), p.88-95
Main Authors: Schwarz, Clara-Sophie, Germerott, Tanja, Walz, Cleo
Format: Article
Language:ger
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description Zusammenfassung Hintergrund Die Entscheidung, ob in einem Todesermittlungsverfahren eine Obduktion veranlasst wird, basiert nicht auf einheitlichen Kriterien. Die Erfahrung zeigt, dass ähnliche Fallkonstellationen je nach SachbearbeiterIn zu unterschiedlichen Entscheidungen führen können. Um ein einheitlicheres Vorgehen rechtsmedizinisch unterstützen zu können, ist ein besseres Verständnis der Entscheidungsprozesse in den Ermittlungsbehörden notwendig. Ziel der Arbeit Die vorliegende Studie widmet sich primär den folgenden Fragen: Welche Faktoren liegen bei den Auftraggebern der Entscheidung über eine Obduktion zugrunde? Fühlen sich die Akteure ausreichend informiert, um fundierte Empfehlungen abzugeben bzw. Entscheidungen zu treffen? Im zweiten Schritt sollen Möglichkeiten abgeleitet werden, die Zusammenarbeit zwischen Ermittlungsbehörden und Rechtsmedizin zu verbessern. Methoden Insgesamt 58 StaatsanwältInnen und mit Todesermittlungsverfahren betraute PolizistInnen in Rheinland-Pfalz wurden im Frühjahr bzw. im Sommer 2021 mittels selbstentwickeltem Online-Fragebogen zu ihrer Vorgehensweise hinsichtlich der Empfehlung bzw. Beantragung einer Obduktion befragt. Es folgten die deskriptive Auswertung und Bewertung im Hinblick auf die Fragestellung. Ergebnisse Insgesamt konnten die Antworten von 24 StaatsanwältInnen und 34 PolizistInnen ausgewertet werden. Als wichtigstes Umfrageergebnis ist festzuhalten, dass bei StaatsanwältInnen und PolizistInnen Unsicherheiten im Hinblick auf Möglichkeiten und Grenzen gerichtlicher Obduktionen bestehen, insbesondere bei besonderen Fallkonstellationen (z. B. bei Organexplantation). Die Beantragung einer Obduktion fällt den Befragten jedoch grundsätzlich leicht; die Fallaufklärung steht im Vordergrund, während die Kostenfrage eine untergeordnete Rolle spielt. Diskussion Aus den Umfrageergebnissen lässt sich die Notwendigkeit eines intensivierten Austauschs mit den Auftraggebern in Form von anlassbezogenen Beratungen und allgemeinen Fortbildungen über Indikationen und Möglichkeiten rechtsmedizinischer Untersuchungen ableiten.
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Die Erfahrung zeigt, dass ähnliche Fallkonstellationen je nach SachbearbeiterIn zu unterschiedlichen Entscheidungen führen können. Um ein einheitlicheres Vorgehen rechtsmedizinisch unterstützen zu können, ist ein besseres Verständnis der Entscheidungsprozesse in den Ermittlungsbehörden notwendig. Ziel der Arbeit Die vorliegende Studie widmet sich primär den folgenden Fragen: Welche Faktoren liegen bei den Auftraggebern der Entscheidung über eine Obduktion zugrunde? Fühlen sich die Akteure ausreichend informiert, um fundierte Empfehlungen abzugeben bzw. Entscheidungen zu treffen? Im zweiten Schritt sollen Möglichkeiten abgeleitet werden, die Zusammenarbeit zwischen Ermittlungsbehörden und Rechtsmedizin zu verbessern. Methoden Insgesamt 58 StaatsanwältInnen und mit Todesermittlungsverfahren betraute PolizistInnen in Rheinland-Pfalz wurden im Frühjahr bzw. im Sommer 2021 mittels selbstentwickeltem Online-Fragebogen zu ihrer Vorgehensweise hinsichtlich der Empfehlung bzw. Beantragung einer Obduktion befragt. Es folgten die deskriptive Auswertung und Bewertung im Hinblick auf die Fragestellung. Ergebnisse Insgesamt konnten die Antworten von 24 StaatsanwältInnen und 34 PolizistInnen ausgewertet werden. Als wichtigstes Umfrageergebnis ist festzuhalten, dass bei StaatsanwältInnen und PolizistInnen Unsicherheiten im Hinblick auf Möglichkeiten und Grenzen gerichtlicher Obduktionen bestehen, insbesondere bei besonderen Fallkonstellationen (z. B. bei Organexplantation). Die Beantragung einer Obduktion fällt den Befragten jedoch grundsätzlich leicht; die Fallaufklärung steht im Vordergrund, während die Kostenfrage eine untergeordnete Rolle spielt. 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Die Erfahrung zeigt, dass ähnliche Fallkonstellationen je nach SachbearbeiterIn zu unterschiedlichen Entscheidungen führen können. Um ein einheitlicheres Vorgehen rechtsmedizinisch unterstützen zu können, ist ein besseres Verständnis der Entscheidungsprozesse in den Ermittlungsbehörden notwendig. Ziel der Arbeit Die vorliegende Studie widmet sich primär den folgenden Fragen: Welche Faktoren liegen bei den Auftraggebern der Entscheidung über eine Obduktion zugrunde? Fühlen sich die Akteure ausreichend informiert, um fundierte Empfehlungen abzugeben bzw. Entscheidungen zu treffen? Im zweiten Schritt sollen Möglichkeiten abgeleitet werden, die Zusammenarbeit zwischen Ermittlungsbehörden und Rechtsmedizin zu verbessern. Methoden Insgesamt 58 StaatsanwältInnen und mit Todesermittlungsverfahren betraute PolizistInnen in Rheinland-Pfalz wurden im Frühjahr bzw. im Sommer 2021 mittels selbstentwickeltem Online-Fragebogen zu ihrer Vorgehensweise hinsichtlich der Empfehlung bzw. 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Beantragung einer Obduktion befragt. Es folgten die deskriptive Auswertung und Bewertung im Hinblick auf die Fragestellung. Ergebnisse Insgesamt konnten die Antworten von 24 StaatsanwältInnen und 34 PolizistInnen ausgewertet werden. Als wichtigstes Umfrageergebnis ist festzuhalten, dass bei StaatsanwältInnen und PolizistInnen Unsicherheiten im Hinblick auf Möglichkeiten und Grenzen gerichtlicher Obduktionen bestehen, insbesondere bei besonderen Fallkonstellationen (z. B. bei Organexplantation). Die Beantragung einer Obduktion fällt den Befragten jedoch grundsätzlich leicht; die Fallaufklärung steht im Vordergrund, während die Kostenfrage eine untergeordnete Rolle spielt. 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