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Berufliche Gefährdungen schwangerer und stillender Ärztinnen und Präparatorinnen in der Rechtsmedizin: Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung
Zusammenfassung Hintergrund Die Rechtsmedizin ist ein Fachgebiet, in dem schwangere und stillende Frauen bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit gegenüber biologischen, chemischen, physikalischen und psychomentalen Gefährdungen exponiert sein können. Die Erfahrung zeigt, dass eine Beurteilung die...
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Published in: | Rechtsmedizin (Berlin, Germany) Germany), 2024, Vol.34 (5), p.333-341 |
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Format: | Article |
Language: | ger |
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Summary: | Zusammenfassung
Hintergrund
Die Rechtsmedizin ist ein Fachgebiet, in dem schwangere und stillende Frauen bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit gegenüber biologischen, chemischen, physikalischen und psychomentalen Gefährdungen exponiert sein können. Die Erfahrung zeigt, dass eine Beurteilung dieser Gefährdungen häufig Schwierigkeiten bereitet und zudem keine einheitliche Handlungsempfehlung existiert. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, Gefährdungen Schwangerer und Stillender und ihrer Kinder in der forensischen Pathologie, der klinischen Rechtsmedizin und der experimentellen Forschung zu identifizieren und Empfehlungen zum Umgang mit diesen Gefährdungen auszuarbeiten.
Methoden
Die im Berufsalltag von rechtsmedizinisch tätigen Ärztinnen und Präparatorinnen vorkommenden mutterschutzrelevanten Gefährdungen wurden systematisch erfasst und mithilfe der verfügbaren wissenschaftlichen Literatur in einem interdisziplinären Team (Rechtsmedizin, Arbeitsmedizin) beurteilt.
Ergebnisse und Diskussion
Die Übertragung von bakteriellen und viralen Infektionen bei Obduktionen oder körperlichen Untersuchungen kann durch Abstand von Tätigkeiten mit Verletzungspotenzial sowie konsequente Schutzmaßnahmen vermieden werden. Unter Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts ist auch der Umgang mit formalinfixiertem Gewebe und ggf. bestimmten anderen Chemikalien grundsätzlich möglich. Das Bewegen schwerer Lasten (regelmäßig > 5 kg), bewegungsarmes langes Stehen (> 4 h täglich) sowie Nachtarbeit darf Schwangeren gemäß Mutterschutzgesetz nicht zugemutet werden.
Schlussfolgerung
Aufgrund der Vielfalt der Tätigkeiten und der möglichen Einwirkungen auf Schwangere/Stillende ist als Basis für die Verfügung von Schutzmaßnahmen bis hin zu einem möglicherweise erforderlichen Beschäftigungsverbot eine strukturierte allgemeine und individuelle Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Generelle Tätigkeitsverbote wie ein Obduktions- oder Laborverbot oder ein pauschales Verbot körperlicher Untersuchungen lassen sich aus den gesetzlichen Vorgaben nicht ableiten. |
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ISSN: | 0937-9819 1434-5196 |
DOI: | 10.1007/s00194-023-00654-9 |