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Umsetzung der Mutterschutzrichtlinien und deren Auswirkung auf die Berufstätigkeit von Ärztinnen im Fach Rechtsmedizin: Teil 1 einer Befragung unter rechtsmedizinisch tätigen Ärztinnen im deutschsprachigen Raum
Zusammenfassung Hintergrund und Ziel Regelungen zum Mutterschutz sollen sichern, dass Frauen ihren Beruf während der Schwangerschaft und Stillzeit weiterausüben können und dabei dennoch ausreichend geschützt sind. Der kollegiale Austausch innerhalb des Faches Rechtsmedizin ergab, dass je nach Stando...
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Published in: | Rechtsmedizin (Berlin, Germany) Germany), 2024, Vol.34 (5), p.342-350 |
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Format: | Article |
Language: | ger |
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Summary: | Zusammenfassung
Hintergrund und Ziel
Regelungen zum Mutterschutz sollen sichern, dass Frauen ihren Beruf während der Schwangerschaft und Stillzeit weiterausüben können und dabei dennoch ausreichend geschützt sind. Der kollegiale Austausch innerhalb des Faches Rechtsmedizin ergab, dass je nach Standort unterschiedlich auf Schwangerschaft und Stillzeit reagiert wird. Die vorliegende Studie untersucht die Arbeitsbedingungen von schwangeren und stillenden Ärztinnen in der Rechtsmedizin, um den Status quo zu erfassen und Verbesserungsbedarf zu erkennen.
Material und Methode
Es erfolgte eine onlinebasierte Umfrage unter Ärztinnen an rechtsmedizinischen Instituten. Dabei wurden Angaben zu den Arbeitsplatzbedingungen und Tätigkeiten, zur Arbeitszeit sowie zu Beschäftigungsverboten erfasst und einer deskriptiven statistischen Analyse zugeführt.
Ergebnis
An der Umfrage nahmen 69 Ärztinnen teil. Dreizehn der 39 Ärztinnen (33,3 %), die während ihrer letzten oder aktuellen Schwangerschaft in der Rechtsmedizin beschäftigt waren/sind, gaben an, dass beim Mutterschutz kein einheitliches Vorgehen im eigenen Institut existiert. Das Tätigkeitsspektrum sei nach Bekanntgabe der Schwangerschaft bei 69,2 % (
n
= 27) der Ärztinnen geändert worden, bei 30,8 % (
n
= 12) habe keine Änderung stattgefunden. Fast zwei Drittel stimmten voll oder teilweise zu (58,0 %,
n
= 40), dass Schwangeren und Stillenden mehr Tätigkeiten ermöglicht werden sollten.
Diskussion
Die vorliegende Studie bestätigt, dass keine einheitliche Vorgehensweise im Mutterschutz an rechtsmedizinischen Instituten besteht. Die Gefährdungsbeurteilung bedarf einer medizinisch fundierten Begründung, wobei rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen, gleichzeitig jedoch das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren/Stillenden zu berücksichtigen ist. Die Ausarbeitung eines Leitfadens kann Handlungssicherheit und ein einheitliches Vorgehen schaffen. |
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ISSN: | 0937-9819 1434-5196 |
DOI: | 10.1007/s00194-023-00662-9 |