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Religiöse Sinngehalte und konstruktives Recht: Zur Dynamik von „Religion“ und „Recht“ am Beispiel der Rechtspraxis von Religionsfreiheit im Strafvollzug der Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung Religionsfreiheit ist ein Recht, das in so genannten modernen Gesellschaften gilt, sie ist sogar wesentlicher Bestandteil dieser Gesellschaften. Wie aber geht eine staatliche Institution mit Religionsfreiheit um? Mit Blick auf Deutschland regelt Artikel 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetz...
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Published in: | ÖZS. Österreichische Zeitschrift für Soziologie 2017-09, Vol.42 (3), p.259-279 |
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Format: | Article |
Language: | ger |
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Summary: | Zusammenfassung
Religionsfreiheit ist ein Recht, das in so genannten modernen Gesellschaften gilt, sie ist sogar wesentlicher Bestandteil dieser Gesellschaften. Wie aber geht eine staatliche Institution mit Religionsfreiheit um? Mit Blick auf Deutschland regelt Artikel 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes die verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit. Sie gilt sowohl für einzelne Personen (individuelle Religionsfreiheit) als auch für religiöse Gemeinschaften (korporative Religionsfreiheit). Was im Verfassungstext allgemein geregelt ist, wird in der Rechtspraxis unterschiedlich ausgelegt: Gehört der Tannenbaum zu Weihnachten? Ist ein Gebetsteppich notwendiger Bestandteil muslimischer Gebetspraxis? Sind Räucherstäbchen religiöse Gegenstände? – Besonders in einem stark reglementierenden Rahmen wie dem Strafvollzug wird deutlich wie das Verständnis von „Recht“ und „Religion“ die individuelle und korporative religiöse Praxis prägt.
In dem Artikel wird Religionsfreiheit im Strafvollzug auf den Ebenen des Rechtstexts und der innerinstitutionellen Rechtspraxis vorgestellt. Durch empirische und theoretische Kontextbetrachtungen wird deutlich, wie sich das dynamische Verhältnis von „Recht“ und „Religion“ in so genannten modernen Gesellschaften abbilden kann. |
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ISSN: | 1011-0070 1862-2585 |
DOI: | 10.1007/s11614-017-0268-4 |