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Voraussetzungen für eine friedliche Koexistenz von Selektiv- und Kollektivverträgen zur vertragsärztlichen Versorgung

Nach wie vor stellt das Nebeneinander von Selektiv- und Kollektivverträgen eine Herausforderung dar. Auf Dauer gelingt eine friedliche Koexistenz nur, wenn beide Vertragsformen sich nicht gegenseitig behindern. Dafür müssen sachgerechte Lösungen gefunden werden. Zahlenmäßig relativ kleine Selektivve...

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Published in:Gesundheits- und Sozialpolitik 2013-01, Vol.67 (4), p.55-61
Main Authors: VON STILLFRIED, DOMINIK GRAF, CZIHAL, THOMAS
Format: Article
Language:eng ; ger
Subjects:
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Description
Summary:Nach wie vor stellt das Nebeneinander von Selektiv- und Kollektivverträgen eine Herausforderung dar. Auf Dauer gelingt eine friedliche Koexistenz nur, wenn beide Vertragsformen sich nicht gegenseitig behindern. Dafür müssen sachgerechte Lösungen gefunden werden. Zahlenmäßig relativ kleine Selektivverträge können eine sachgerechte Weiterentwicklung der Regelversorgung gefährden, wenn die Versicherten sowohl im Selektivals auch Kollektivvertrag versorgt werden, die Rahmenbedingungen aber eine sachgerechte Bestimmung des Behandlungsbedarfs im Kollektivvertrag einschränken. Es bestehen Unterschiede in der Risikostruktur von Patienten der Regelversorgung mit und ohne Teilnahme an Selektivverträgen in Baden-Württemberg. Selektivvertragsteilnehmer sind deutlich älter und kränker als die ausschließlich im Kollektivvertrag behandelten Patienten. In Frage steht, wie deren Versorgungsbedarf im Kollektivvertrag künftig sachgerecht erfasst werden kann.
ISSN:1611-5821
DOI:10.5771/1611-5821-2013-4-55