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Zur Reformbedürftigkeit des § 110 ZPO

Der EuGH hat die Vorschriften über die Prozeßkostensicherheit für Ausländer (§ 110 ZPO) für mit dem EG-Recht unvereinbar erklärt. Die Verf. stimmen der Entscheidung zu und setzen sich dafür ein, § 110 ZPO nicht gänzlich abzuschaffen, sondern es richterlichem Ermessen anheimzugeben, zum Schutz des Be...

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Published in:Juristenzeitung 1994-01, Vol.49 (1), p.18-23
Main Authors: Bork, Reinhard, Schmidt-Parzefall, Tillmann
Format: Article
Language:ger
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Summary:Der EuGH hat die Vorschriften über die Prozeßkostensicherheit für Ausländer (§ 110 ZPO) für mit dem EG-Recht unvereinbar erklärt. Die Verf. stimmen der Entscheidung zu und setzen sich dafür ein, § 110 ZPO nicht gänzlich abzuschaffen, sondern es richterlichem Ermessen anheimzugeben, zum Schutz des Beklagten eine Prozeßkostensicherheit anzuordnen, wenn die Gefahr besteht, daß eine Vollstreckung der Kostenentscheidung gegen den Kläger vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
ISSN:0022-6882
1868-7067