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OLG Jena, 13. 9. 1994 — 1 Ws 49/94. Intimkontak mit der Ehefrau während der Untersuchungshaft

Einem Untersuchungsgefangenen versagt das Thüringer OLG unüberwachten Besuch seiner Ehefrau (Intimkontakt), weil die gegenwärtigen Anstaltsverhältnisse einen solchen nicht ohne Ordnungsgefährdung (§ 119 Abs. 3 StPO) und nicht ohne Mißachtung der Menschenwürde zuließen. Seebode (JZ 1996, 158) wendet...

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Published in:Juristenzeitung 1996-02, Vol.51 (3), p.157-160
Main Author: Seebode, Manfred
Format: Article
Language:ger
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Description
Summary:Einem Untersuchungsgefangenen versagt das Thüringer OLG unüberwachten Besuch seiner Ehefrau (Intimkontakt), weil die gegenwärtigen Anstaltsverhältnisse einen solchen nicht ohne Ordnungsgefährdung (§ 119 Abs. 3 StPO) und nicht ohne Mißachtung der Menschenwürde zuließen. Seebode (JZ 1996, 158) wendet ein, die U-Haft sei richterlich nach legislativen Vorgaben zu gestalten, nicht über die Anstaltsverhältnisse von der Exekutive. Praktische Erfahrungen bewiesen, daß Ordnungsgefährdungen nicht zu befürchten seien, und schließlich sei die Autonomie des Menschen Kern seiner Würde, so daß er prinzipiell selbst entscheide, ob sie beeinträchtigt sei.
ISSN:0022-6882
1868-7067