Loading…
Integrierte Staatlichkeit als Staatsstrukturprinzip
Die Verfassungsentscheidung für die europäische Integration umfaßt nach der Neufassung des Art. 23 GG nicht nur eine materielle Staatszielbestimmung, sondern bewirkt zugleich charakteristische Modifikationen der Demokratie-, Rechts- und Bundesstaatlichkeit. Diese Modifikationen lassen sich zu einem...
Saved in:
Published in: | Juristenzeitung 1999-09, Vol.54 (17), p.814-822 |
---|---|
Main Author: | |
Format: | Article |
Language: | ger |
Subjects: | |
Online Access: | Get full text |
Tags: |
Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
|
Summary: | Die Verfassungsentscheidung für die europäische Integration umfaßt nach der Neufassung des Art. 23 GG nicht nur eine materielle Staatszielbestimmung, sondern bewirkt zugleich charakteristische Modifikationen der Demokratie-, Rechts- und Bundesstaatlichkeit. Diese Modifikationen lassen sich zu einem Staatsstrukturprinzip der integrierten Staatlichkeit zusammenfassen, das der staatsrechtlichen Dogmatik als Bezugspunkt zur Beobachtung des Verfassungswandels im Prozeß der Integration dienen kann. |
---|---|
ISSN: | 0022-6882 1868-7067 |