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Die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und der Steuerstundungseffekt in der Unternehmensbewertung

Zusammenfassung Unter der in Deutschland geltenden Abgeltungsteuer sind Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer zu versteuern. Allerdings können Anleger die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne (zunächst) vermeiden, indem sie Kursgewinne nicht realisieren. Sie verschieben dann die Steuerbelastung in di...

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Published in:Zeitschrift für Betriebswirtschaft 2012-12, Vol.82 (12), p.1311-1336
Main Authors: Hoffmann, Steffen, Nippel, Peter
Format: Article
Language:ger
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Description
Summary:Zusammenfassung Unter der in Deutschland geltenden Abgeltungsteuer sind Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer zu versteuern. Allerdings können Anleger die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne (zunächst) vermeiden, indem sie Kursgewinne nicht realisieren. Sie verschieben dann die Steuerbelastung in die Zukunft und nehmen so einen zinslosen Steuerkredit in Anspruch (Steuerstundung). Ähnlich vorteilhaft stellt sich die Realisation eines negativen Kursgewinns dar, wenn dies zu einer Steuerminderung durch Verrechnung mit anderen Gewinnen führt. Die mögliche Nutzung von zinslosen Steuerkrediten führt dazu, dass in die Unternehmensbewertung auf Basis der Diskontierung zukünftiger nachsteuerlicher Zahlungen an die Kapitalgeber (Unternehmensbewertung mittels DCF-Verfahren) Annahmen über deren Liquidationsverhalten einfließen müssen. Gezeigt wird, dass und wie der Unternehmenswert von diesen Annahmen abhängt, wobei alternative, starre und flexible Strategien der Kapitalgeber zugrunde gelegt werden. Diese Berechnungen führen insbesondere zu einer unteren und oberen Schranke für den Unternehmenswert, aber auch zu konzeptionell einfacher zu berechnenden „mittleren“ Werten. Veranschaulicht werden die Berechnungen anhand eines Zahlenbeispiels, das auch Gegenstand einer komparativ statischen Analyse ist.
ISSN:0044-2372
1861-8928
DOI:10.1007/s11573-012-0636-2