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Die neue Vertikal-GVO: Strukturelle Synopse und praktische Konsequenzen
Lange wurde sie erwartet; „Last Minute“ am 10.5.2022 mit Wirkung zum 1.6.2022 – und Übergangsfrist bis 1.6.2023 – ist sie erschienen: Die neue Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 2022/720 für vertikale Vereinbarungen („Vertikal-GVO“)1 nebst neuen Vertikalleitlinien2 als Ersatz für die bisherige Verti...
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Published in: | Internationales Handelsrecht 2022-12, Vol.22 (6), p.221-230 |
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Main Authors: | , |
Format: | Article |
Language: | ger |
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Summary: | Lange wurde sie erwartet; „Last Minute“ am 10.5.2022 mit Wirkung zum 1.6.2022 – und Übergangsfrist bis 1.6.2023 – ist sie erschienen: Die neue Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 2022/720 für vertikale Vereinbarungen („Vertikal-GVO“)1 nebst neuen Vertikalleitlinien2 als Ersatz für die bisherige Vertikal-GVO Nr. 330/2010 vom 20.4.20103 und deren Leitlinien.4 Dem vorausgegangen war eine im September 2020 veröffentlichte Arbeitsunterlage der Kommission, in der die Ergebnisse der Evaluierung der aus dem Jahr 2010 stammenden VertikalGVO und deren Leitlinien enthalten sind5 (ein Dokument mit 233 Seiten). Die Überprüfung ging zurück auf einen Entschluss der Kommission vom 3.10.2018, deren Informationsbeschaffung, Beiträge von Interessenträgern, öffentliche Konsultationen im Jahr 2019 sowie eine Studie mit Abschlussbericht von Mai 2020; auch die Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel wurde einbezogen.6 Danach wurde festgestellt, dass die Vertikal-GVO sowie deren Leitlinien den Unternehmen nützlich waren, um Selbsteinschätzungen zur Legalität der Regelungen in ihren Verträgen vornehmen zu können. Der Markt habe sich allerdings vor dem Hintergrund des Online-Warenhandels verändert und andere Einzelthemen seien in der bisherigen Vertikal-GVO nicht klar genug herausgekommen. |
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ISSN: | 1617-5395 2193-9527 |
DOI: | 10.9785/ihr-2022-220602 |