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Berufliche Wiedereingliederung: Wissenswertes für die Hausarztpraxis
Dabei werden Arbeitszeit und ggf. Lohnersatzleistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer AU-Dauer über sechs Wochen, der Rentenversicherung nach Rehabilitation oder der Berufsgenossenschaft nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (BK) können ggf. in Anspruch genommen werden [3]. Der...
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Published in: | MMW Fortschritte der Medizin 2024-10, Vol.166 (16), p.24-26 |
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Main Author: | |
Format: | Article |
Language: | ger |
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Summary: | Dabei werden Arbeitszeit und ggf. Lohnersatzleistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer AU-Dauer über sechs Wochen, der Rentenversicherung nach Rehabilitation oder der Berufsgenossenschaft nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (BK) können ggf. in Anspruch genommen werden [3]. Der Betriebsarzt, die Schwerbehindertenvertretung, die betriebliche Sozialberatung, das Integrationsamt sowie ggf. die Berufsgenossenschaft, Krankenkasse und Rentenversicherung können einbezogen werden. Im Arzt-Patienten-Gespräch wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt. © Robert Kneschke / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen) BEM-Ziel ist es, die AU zu überwinden, erneute krankheitsbedingte Ausfälle zu vermeiden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Der Haus- oder behandelnde Facharzt verwenden hierzu das Muster 20 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Abb. 1) [4] . See PDF.] Muster 20 zur ärztlichen Verordnung einer stufen-weisen Wiedereingliederung. Patientin bzw. |
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ISSN: | 1438-3276 1613-3560 |
DOI: | 10.1007/s15006-024-4272-x |