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Systemtherapie des Magenkarzinoms im Stadium IV – aktuelle Entwicklungen

Zusammenfassung Hintergrund Für die Systemtherapie des metastasierten oder irresektablen Magenkarzinoms wurden seit 2021 mehrere Medikamente neu zugelassen. Ziel der Arbeit Im vorliegenden Artikel werden die durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) neu zugelassenen Substanzen mit den zulassu...

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Published in:Onkologie (Heidelberg, Germany) Germany), 2024-12, Vol.30 (12), p.1116-1121
Main Authors: Kobitzsch, B., Bischof, M., Hacker, U., Stocker, G., Lordick, F.
Format: Article
Language:ger
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Summary:Zusammenfassung Hintergrund Für die Systemtherapie des metastasierten oder irresektablen Magenkarzinoms wurden seit 2021 mehrere Medikamente neu zugelassen. Ziel der Arbeit Im vorliegenden Artikel werden die durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) neu zugelassenen Substanzen mit den zulassungsrelevanten Phase-III-Studien vorgestellt. Wichtigste Neuerungen Die Auswahl der Erstlinientherapie hängt von den Biomarkern HER2, PD-L1 und DNA-Mismatch-Reparatur/Mikrosatelliteninstabilität (MSI) ab. Biologisch wirksame Therapeutika werden in der ersten Therapielinie mit einer Chemotherapie, bestehend aus einem Fluoropyrimidin und einem Platinderivat (meist Oxaliplatin), kombiniert. Für die größte Gruppe der HER2-negativen, mikrosatellitenstabilen (MSS-)Tumoren sollten bei positivem PD-L1-Status im Combined Positive Score (CPS) Pembrolizumab (CPS ≥ 1) oder Nivolumab (CPS ≥ 5) in Kombination mit Chemotherapie verordnet werden. Bei HER2-positiven Tumoren, die PD-L1-positiv sind, ist jetzt die Kombination aus Pembrolizumab, Trastuzumab und Chemotherapie zugelassen. MSI-high-Karzinome sollten mit einer Kombination aus Chemotherapie und einem Checkpointinhibitor behandelt werden, auch wenn die Zulassung auf einem positiven PD-L1-Score basiert. In der Zweitlinie ist Trastuzumab-Deruxtecan bei HER2-positiven Tumoren zugelassen. Pembrolizumab-Monotherapie hat eine Zulassung ab der zweiten Linie bei MSI-high-Karzinomen. Voraussetzung ist, dass die Progression nicht unter einer Systemtherapie aufgetreten ist, die bereits einen Checkpointinhibitor enthielt.
ISSN:2731-7226
2731-7234
DOI:10.1007/s00761-024-01554-7