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Art. 22 DSGVO als sozio-technische Gestaltungsnorm

ZusammenfassungVersteht man Art. 22 DSGVO als sozio-technische Gestaltungsnorm entsprechend Art. 25 DSGVO, eröffnet dies völlig neue Perspektiven in der Anwendung. Zusätzlich zu Auslegung und Subsumtion rückt der Gestaltungsprozess automatisierter Entscheidungssysteme in den Vordergrund, den es im S...

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Bibliographic Details
Published in:Datenschutz und Datensicherheit 2021-01, Vol.45 (8), p.529-533
Main Author: Djeffal, Christian Prof
Format: Magazinearticle
Language:ger
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Description
Summary:ZusammenfassungVersteht man Art. 22 DSGVO als sozio-technische Gestaltungsnorm entsprechend Art. 25 DSGVO, eröffnet dies völlig neue Perspektiven in der Anwendung. Zusätzlich zu Auslegung und Subsumtion rückt der Gestaltungsprozess automatisierter Entscheidungssysteme in den Vordergrund, den es im Sinne der Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen des Datensubjekts zu beeinflussen gilt. Eine solche Auslegung ist nicht nur aus dogmatischen, sondern auch aus rechtspolitischen Gründen erstrebenswert, wie auch aktuelle gesetzgeberische Entwicklungen zeigen.
ISSN:1614-0702
1862-2607
DOI:10.1007/s11623-021-1484-4