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Anzeigepflichten für Steuergestaltungen

Seitdem die OECD das Regelungsinstrument der „Mandatory Disclosure Rules“ in Action 12 des BEPS-Aktionsplans aufgegriffen hat, ist in die Debatte über die Einführung derartiger Anzeigepflichten für Steuergestaltungen erhebliche Bewegung gekommen. Auf europäischer Ebene liegt inzwischen eine entsprec...

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Published in:Finanz - Rundschau Ertragsteuerrecht 2018-07, Vol.100 (14), p.621-625
Main Author: Osterloh-Konrad, Christine
Format: Article
Language:ger
Subjects:
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Description
Summary:Seitdem die OECD das Regelungsinstrument der „Mandatory Disclosure Rules“ in Action 12 des BEPS-Aktionsplans aufgegriffen hat, ist in die Debatte über die Einführung derartiger Anzeigepflichten für Steuergestaltungen erhebliche Bewegung gekommen. Auf europäischer Ebene liegt inzwischen eine entsprechende Regelung vor, die sog. DAC 6-Richtlinie, die am 25.5.2018 vom Rat verabschiedet wurde (Dok. 7160/18, FISC 132 ECOFIN 238). Sie wird eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in den Rahmen der Amtshilferichtlinie 2011/16/ EU einfügen und das Instrument damit zugleich in den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten integrieren. In Deutschland stammt der jüngste Vorstoß für die Einführung einer Anzeigepflicht, die auch innerstaatliche Sachverhalte erfassen soll, von den Ländern: Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben einen Gesetzentwurf erarbeitet, den die Finanzministerkonferenz am 21.6.2018 gebilligt hat.Die beiden erwähnten Regelungswerke lassen sich zwar gleichermaßen unter dem Stichwort „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen“ einordnen, sie differieren in den Einzelheiten jedoch erheblich Das hängt damit zusammen, dass mit einer Anzeigepflicht ganz unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt werden können, die wiederum verschiedene Ausgestaltungen nahelegen. Der enge Zusammenhang zwischen Zielsetzung und Ausgestaltung wird in der Diskussion und, wie die neuen europäischen Vorgaben zeigen, auch in der Rechtsetzung nicht immer hinreichend in den Blick genommen. Vielmehr unterbleibt häufig bereits eine saubere Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Zielsetzungen, was sich entsprechend in fehlender Zielgenauigkeit der Ausgestaltung fortsetzt.Es lohnt sich deswegen, sich zunächst die Grundstruktur des Regelungsinstruments„Anzeigepflicht für Steuergestaltungen“ und seine verschiedenen denkbaren Ziele deutlich vor Augen zu führen, um damit einen Rahmen für die Bewertung konkreter Regelungswerke zu schaffen. Daher skizziert der folgende Beitrag zunächst das Instrument und die dahinter stehenden Ziele und macht erst in einem zweiten Schritt einige aperçuhafte Anmerkungen zu den aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen. Zwischengeschaltet werden Überlegungen zu der häufig geäußerten Kritik, Anzeigepflichten stünden in Widerspruch zur verfassungsrechtlich garantierten Gestaltungsfreiheit im Steuerrecht. Diese Ausführungen dienen dazu, die Funktion des Instruments besser einzuordnen.
ISSN:1438-3292
2194-4156
DOI:10.9785/fr-2018-1001402