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Bemessungsempfehlungen zur Invalidität in der privaten Unfallversicherung – fachübergreifender Konsens – Stand 09/2024: Von der Fachgesellschaft Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung (FGIMB) e. V. zur Anwendung empfohlen am 06.10.2023

Grundlage der Leistung eines privaten Unfallversicherers ist die Invaliditätsleistung, die ärztlich fristgerecht festzustellen ist. Der Versicherer gibt pauschalierte Sätze der Gliedertaxe für Verlust oder Funktionsunfähigkeit vor, und der ärztliche Sachverständige muss dann auf allgemein anerkannte...

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Bibliographic Details
Published in:Unfallchirurgie (Heidelberg, Germany) Germany), 2024-01, Vol.127 (10), p.748-766
Main Authors: Klemm, H. T., Ludolph, E., Willauschus, W., Wich, M., Weber, S., Fuhrmann, R., Heintel, T.
Format: Article
Language:English
Subjects:
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Description
Summary:Grundlage der Leistung eines privaten Unfallversicherers ist die Invaliditätsleistung, die ärztlich fristgerecht festzustellen ist. Der Versicherer gibt pauschalierte Sätze der Gliedertaxe für Verlust oder Funktionsunfähigkeit vor, und der ärztliche Sachverständige muss dann auf allgemein anerkannte Bemessungsempfehlungen zurückgreifen können, um den vorgegebenen Rahmen auf die konkrete, individuelle Situation des Versicherten anwenden zu können. Es handelt sich in dieser Arbeit um fachübergreifend konsentierte Eckwerte der Invaliditätsbemessung, die Grundlage einer einheitlichen ärztlichen Begutachtung von unfallbedingten Funktionsbeeinträchtigungen in der privaten Unfallversicherung sein sollen. Mit Veröffentlichung dieser Bemessungsempfehlungen der FGIMB werden die Empfehlungen von Schröter und Ludolph aus 2009 [ 12 ] zurückgenommen, sodass jetzt die Bemessungsempfehlungen der FGIMB an deren Stelle maßgeblich sind.
ISSN:2731-7021
2731-703X
DOI:10.1007/s00113-024-01483-5