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Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie: Der Bedingungsrahmen zukünftiger Versorgungsformen

Zusammenfassung Der Begriff der „Wirtschaftlichkeit“ oder „Effizienz“ wird in der politischen Diskussion über alle Akteure hinweg – selbst in der Wissenschaft – recht robust und freihändig verwendet. Es gibt ökonomisch keine „Effizienz“ ohne Zielbeschreibung über Outcomes und deren Qualitätsniveau....

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Published in:Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, 2008-05, Vol.51 (5), p.552-557
Main Author: Rebscher, Herbert
Format: Article
Language:ger
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Description
Summary:Zusammenfassung Der Begriff der „Wirtschaftlichkeit“ oder „Effizienz“ wird in der politischen Diskussion über alle Akteure hinweg – selbst in der Wissenschaft – recht robust und freihändig verwendet. Es gibt ökonomisch keine „Effizienz“ ohne Zielbeschreibung über Outcomes und deren Qualitätsniveau. Wenn selbst der Sachverständigenrat bei der Beurteilung der Krankenhausfinanzierung urteilt, dass sich die „Zielparameter der Reform – Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung positiv entwickelt haben“, er aber hinzufügt, „ob dies auch für die Qualität der erbrachten Leistungen bzw. die Realisierung der gesundheitlichen Outcomes gilt, bleibt angesichts fehlender Evidenz offen“, so zeigt dies eine einseitige und problematische Verkürzung des Begriffs selbst bei hochkompetenten Gremien. Die ökonomische Steuerung neuer Versorgungsformen über Preise und Honorare für gut definierte Leistungen ist ein komplexes und nicht hinreichend durchdrungenes Problem. Grundlage jeder Preisbildung sind Klassifikationsmodelle, deren Ziel: möglichst Aufwands- und nutzenhomogene Cluster. Klassifikationsmodelle im Gesundheitswesen als Grundlage für eine zielführende Preissteuerung bedürfen einer permanenten Justierung bezüglich ihrer Abbildungsgenauigkeit und damit ihrer Leistungsgerechtigkeit. Preissteuerungsmodelle dieser Art setzen methodisch zwingend den verantwortlichen, regelgebundenen und kriteriengestützten Um- gang mit „Varianz“ und „Zufall“ durch risikoadjustierte Qualitäts- und Preissysteme voraus. Sie werden den Charakter vielfältiger Steuerungsinstrumente prägen und über die formal sektorale Begrenztheit hinaus Wirkung entfalten. Der ordnungspolitische Rahmen wird deshalb von der politischen „Sicherheitsinfrastruktur“, über die liberalisierten ökonomischen Prozesse, auch und zuvorderst einen qualitativen Rahmen definieren müssen, in dem Preissteuerung verantwortbar wird und seine inhaltliche Begründung erfährt.
ISSN:1436-9990
1437-1588
DOI:10.1007/s00103-008-0527-4