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Häusliche Gewalt: Daten, Fakten und Herausforderungen
Zusammenfassung Hintergrund Bei den Folgen häuslicher Gewalt handelt es sich oft um lebensbedrohliche Verletzungen. Zum Schutz der Geschädigten und für die suffiziente Strafverfolgung sind rechtsmedizinische Begutachtungen mit gerichtsverwertbarer Verletzungsdokumentation und fachgerechter Sicherung...
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Published in: | Rechtsmedizin (Berlin, Germany) Germany), 2016-12, Vol.26 (6), p.499-506 |
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Format: | Article |
Language: | ger |
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Summary: | Zusammenfassung
Hintergrund
Bei den Folgen häuslicher Gewalt handelt es sich oft um lebensbedrohliche Verletzungen. Zum Schutz der Geschädigten und für die suffiziente Strafverfolgung sind rechtsmedizinische Begutachtungen mit gerichtsverwertbarer Verletzungsdokumentation und fachgerechter Sicherung biologischer Spuren von eminenter Bedeutung.
Ziel der Arbeit
Komplexität, Ausmaß und Besonderheiten häuslicher Gewalt und deren Verletzungsfolgen sollten herausgearbeitet und beurteilt werden, um insbesondere die unverzichtbare Relevanz der rechtsmedizinischen Expertise zu verdeutlichen.
Material und Methoden
Klinisch-forensische Untersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) aus den Jahren 2001–2010 wurden retrospektiv statistisch ausgewertet. Die im Rahmen eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens vorgestellten Fälle von häuslicher Gewalt wurden wissenschaftlich aufgearbeitet.
Ergebnisse
Im Zeitraum vom 01.01.2001 bis 31.12.2010 wurden 3098 klinisch-forensische Untersuchungen im Auftrag der Ermittlungsbehörden durchgeführt. In 216 Fällen handelte es sich um Geschädigte nach körperlicher und/oder sexueller Gewalt in einer bestehenden Partnerschaft (7 %). Bei 25 % der Betroffenen ergaben sich Hinweise auf eine medizinische Vorgeschichte bzw. ein positives Konsumverhalten für Alkohol, Drogen und/oder Medikamente. Frauen (92,1 %) waren gegenüber männlichen Geschädigten (7,9 %) überproportional häufig und wiederholt (41 %) von Gewalt durch den Lebenspartner betroffen. In 80,6 % der Fälle konnten die klinisch-forensischen Untersuchungen innerhalb der ersten 48 h nach dem angezeigten Vorfall durchgeführt werden. Bei 91,7 % der Betroffenen betrafen die Verletzungen folgende Bereiche: obere Extremitäten (67,1 %), Kopf (55,1 %) und Halsbereich (45,8 %). Sie waren häufig durch das Leben bedrohende Handlungen (50,5 %) hervorgerufen worden. Hierbei überwogen stumpfe Gewalt (70,8 %), Sexualdelikte (31 %) und Gewalteinwirkungen gegen den Hals. Von 82,8% der Geschädigten wurden subjektive Beschwerden während und/oder nach einer geschilderten Gewalteinwirkung gegen den Hals angegeben. In 74,7 % der Fälle wurden sichtbare Verletzungen am Hals und/oder punktförmige Blutaustritte (Petechien) im Gesichtsbereich befundet. Infolge sexueller Gewalt durch den Lebenspartner waren lediglich unspezifische, nichtbeweisende anogenitale Befunde feststellbar.
Schlussfolgerung
Die zeitnahe rechtsmedizinische Untersuchung mit gerichtsverwertbarer Do |
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ISSN: | 0937-9819 1434-5196 |
DOI: | 10.1007/s00194-016-0126-x |