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Qualitätssichernde Maßnahmen in der Instrumentenaufbereitung: Anwendung von Normen, Richtlinien und Empfehlungen in einer kieferorthopädischen Praxis
Zusammenfassung Die praktische Umsetzung von im Wandel begriffenen Normen, Gesetzen und Richtlinien für die Instrumentenaufbereitung stellen nicht nur in der etablierten zahnärztlichen Praxis sondern auch bei Praxisneugründung eine Herausforderung an den Zahnarzt dar. Im Bemühen um eine Qualitätssic...
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Published in: | Stomatologie (Vienna, Austria) Austria), 2009-03, Vol.106 (1), p.11-16 |
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Format: | Article |
Language: | ger |
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Summary: | Zusammenfassung
Die
praktische Umsetzung
von im Wandel begriffenen Normen, Gesetzen und Richtlinien für die
Instrumentenaufbereitung
stellen nicht nur in der etablierten zahnärztlichen Praxis sondern auch bei Praxisneugründung eine Herausforderung an den Zahnarzt dar. Im Bemühen um eine Qualitätssicherung in der Praxishygiene ist der zunehmenden Spezialisierung innerhalb der Zahnheilkunde Rechnung zu tragen. Die vorliegende Arbeit beschreibt die Erfahrungen im Rahmen einer kieferorthopädischen Praxisgründung und die sich daraus ergebenden Maßnahmen für eine zeitgemäße Instrumentenaufbereitung gemäss Medizinproduktegesetz wie sie auch für die zahnärztliche Allgemeinpraxis Gültigkeit haben: die
baulichen Voraussetzungen
müssen einen Hygienebereich "unrein-rein-steril" im Sinne eines Einbahnsystems ermöglichen. Für die
Reinigung und Desinfektion
des zahnärztlichen Instrumentariums ist ein thermisches (maschinelles) Verfahren einem chemischen (manuellen) vorzuziehen. Der erfolgreiche Einsatz von Reinigungsdesinfektionsgeräten (RDG) hängt auch von der Wasserqualität ab. Gegebenenfalls muss der Thermodesinfektor um eine Entsalzungsanlage erweitert werden. Medizinprodukte die bestimmungsgemäß in sterile Körperregionen vordringen oder mit Wunden in Berührung kommen müssen darüber hinaus der
Sterilisation
zugeführt werden. Als Verfahren der Wahl gelten Dampfsterilisatoren die sich in ihrer Qualität v.a. hinsichtlich der Entlüftungskapazität unterscheiden. In zurückbleibenden Luftinseln von Hohlkörpern ist eine Inaktivierung von Keimen nicht gewährleistet. Vor Inbetriebnahme von RDG und Sterilisator ist eine
Aufstellungsprüfung
(als Teil der Prozessvalidierung) durch eine akkreditierte Institution vorzunehmen und durch Revalidierung über die Zeit sicherzustellen. Die Kosten für eine automatisierte
Prozessdokumentation
sind gesondert zu veranschlagen. Für eine erfolgreiche
Validierung
sind darüber hinaus Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie Wartungs- und Schulungspläne zu erstellen. |
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ISSN: | 0946-3151 1613-7698 |
DOI: | 10.1007/s00715-009-0081-1 |