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Ambulante Ernährungsberatung ist für die Prävention und Therapie chronischer Erkrankungen medizinisch notwendig: Ein Positionspapier von DGEM, DAG, DDG, DGVS, DGK, DAEM, BDEM, Deutscher Allianz für nichtübertragbare Krankheiten und VDOE anlässlich des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 9. Februar 2015
Zusammenfassung Hintergrund Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) war aufgefordert worden, eine Bewertung von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit der ambulanten Ernährungsberatung bei verschiedenen Indikationen vorzunehmen, um über die Aufnahme der Ernährungsberatung als neues verordnungsfähiges...
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Published in: | Prävention und Gesundheitsförderung 2016-05, Vol.11 (2), p.103-109 |
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Format: | Article |
Language: | ger |
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Summary: | Zusammenfassung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) war aufgefordert worden, eine Bewertung von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit der ambulanten Ernährungsberatung bei verschiedenen Indikationen vorzunehmen, um über die Aufnahme der Ernährungsberatung als neues verordnungsfähiges Heilmittel zu entscheiden.
Ergebnis
Die im Februar 2015 veröffentlichte Bewertung des G-BA kommt zu dem Schluss, dass der Nutzen einer alleinigen ambulanten Ernährungsberatung hinsichtlich patientenrelevanter Endpunkte bei den geprüften Indikationen Adipositas, Typ 2 Diabetes, Dyslipidämien, Hypertonie, Niereninsuffizienz und bei onkologischen Erkrankungen sowie weiteren Erkrankungen (Osteoporose, Schlafapnoe, Psychose, chronische Herzinsuffizienz) nicht erwiesen ist. Die Bewertung der medizinischen Notwendigkeit einer ambulanten Ernährungsberatung fällt damit für alle genannten Indikationen negativ aus.
Schlussfolgerung
Da dies Ergebnis weitreichende Folgen für betroffene Patienten hat, nehmen die hier unterzeichnenden Fachgesellschaften und Verbände den Beschluss zum Anlass, die Grenzen der G-BA-Beurteilung aufzuzeigen. |
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ISSN: | 1861-6755 1861-6763 |
DOI: | 10.1007/s11553-016-0529-2 |