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Abstandsgebot, Außenorientierung und therapeutische Ausgestaltung – zum Stand der Sicherungsverwahrung nach den gesetzlichen Neuregelungen im Land Berlin

Zusammenfassung Die durch das am 01.06.2013 in Kraft getretene „Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin“ geschaffenen gesetzlichen Neuregelungen zur Ausgestaltung des Vollzugs der Maßregel der Sicherungsverwahrung im Land Berlin hatten eine bauliche und konzeptionelle Erneuerung d...

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Published in:Forensische psychiatrie, psychologie, kriminologie psychologie, kriminologie, 2019-02, Vol.13 (1), p.36-46
Main Authors: Sauter, Julia, Stasch, Joanna, Dahle, Klaus-Peter
Format: Article
Language:ger
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Description
Summary:Zusammenfassung Die durch das am 01.06.2013 in Kraft getretene „Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin“ geschaffenen gesetzlichen Neuregelungen zur Ausgestaltung des Vollzugs der Maßregel der Sicherungsverwahrung im Land Berlin hatten eine bauliche und konzeptionelle Erneuerung der Einrichtung zur Folge. Insbesondere der Behandlungsgedanke sowie eine deutliche Außenorientierung stehen seitdem im Fokus dieser freiheitsentziehenden Maßregel. Ziel des vorliegenden Artikels war es, anhand von Aktenanalyen ( n  = 49 Untergebrachte) und Interviews ( n  = 28 Untergebrachte; n  = 12 Fachdienstmitarbeitende und n  = 18 Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes) zu untersuchen, ob und inwieweit die gesetzlichen Vorgaben in der neu entstandenen Einrichtung umgesetzt werden. Die deskriptive und qualitative Analyse ergab, dass die gesetzlichen Vorgaben in der neuen Einrichtung weitestgehend realisiert und teilweise übertroffen werden, so z. B. im Bereich der personalbegleiteten Ausführungen von Untergebrachten. Darüber hinaus ergaben sich Hinweise für einen kriminalprognostischen und kriminaltherapeutischen Qualifizierungsbedarf im Bereich der Fachdienste. Als besondere Herausforderung für die Einrichtung wurden die gesetzlich verankerten Motivierungsmaßnahmen identifiziert. Der Artikel diskutiert für diese geforderten Maßnahmen erste Anregungen von weitergehenden Ansätzen in Anlehnung an das „Good Lives Model“ und wirft die Frage auf, inwiefern extramural flankierende Maßnahmen genuin behandlerische ergänzen oder auch ersetzen könnten.
ISSN:1862-7072
1862-7080
DOI:10.1007/s11757-018-00511-6