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Cannabis für medizinische Zwecke und seine ärztliche Verordnung

Zusammenfassung Ärzte dürfen seit dem 10.03.2017 Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen Cannabis verordnen. Patienten können es als getrocknete Blüten oder Extrakte in standardisierter pharmazeutischer Qualität auf ärztliche Verschreibung (Betäubungsmittelr...

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Published in:Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz, 2019-07, Vol.62 (7), p.811-817
Main Authors: Kiefer, Andreas, Eckert-Lill, Christiane, Bussick, Daniela, Hörnig, Michael, Reimann, Holger
Format: Article
Language:ger
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Description
Summary:Zusammenfassung Ärzte dürfen seit dem 10.03.2017 Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen Cannabis verordnen. Patienten können es als getrocknete Blüten oder Extrakte in standardisierter pharmazeutischer Qualität auf ärztliche Verschreibung (Betäubungsmittelrezept, außer Cannabidiol) in Apotheken erhalten. Bei der Verordnung müssen Ärzte einiges beachten. Voran geht die Entscheidung, welche Wirkungen therapeutisch erzielt werden sollen und welches das geeignete Cannabisprodukt ist. Cannabis zur medizinischen Verwendung muss die Anforderungen an die pharmazeutische Qualität erfüllen. In der Apotheke muss eine Identitätsprüfung auf Grundlage der Monographie des Deutschen Arzneibuchs (DAB) oder des Deutschen Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF) erfolgen. Für die Herstellung von Rezepturarzneimitteln, z. B. Kapseln, Tropfen oder Inhalat, gibt es entsprechende Monographien im DAC/NRF. Bei der ärztlichen Verordnung sollte diesen standardisierten, qualitätsgesicherten Rezepturformeln der Vorzug gegeben werden. Bei Verordnung einer oralen oder inhalativen Applikationsform ist zu beachten, dass Wirkeintritt und Wirkdauer sehr unterschiedlich sind. Die Dosierung und die Häufigkeit der Anwendung müssen individuell festgelegt werden – auch aufgrund der komplexen Pharmakologie von Cannabinoiden, interindividuellen genetischen Unterschieden bei der Metabolisierung von ∆9-Tetrahydrocannabinol (THC), der individuellen Struktur und Funktion der Cannabinoidrezeptoren sowie Unterschieden in der Rezeptordichte und -verteilung. Nicht zuletzt hängt die Dosierung auch von der Art der Erkrankung und der individuellen Empfindlichkeit für Nebenwirkungen ab. Bei erstmaliger Verordnung wird eine einschleichende Dosierung mit einer sehr geringen Anfangsdosis empfohlen.
ISSN:1436-9990
1437-1588
DOI:10.1007/s00103-019-02970-6