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Diagnostische Abklärung der klinisch oder sonografisch auffälligen Adnexe

Zum ThemaJeder bei einer gynäkologischen Untersuchung festgestellte Adnexbefund bedarf ausnahmslos einer diagnostischen Klärung. Ergibt die Sonographie eine Raumforderung, ist sorgfältig abzuwägen, ob es sich auch um funktionelle oder dysfunktionelle Zysten handelt, die sich zu 95 % spontan zurückbi...

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Published in:Gynäkologe (Berlin) 1997-02, Vol.30 (2), p.92-97
Main Authors: Rehbock, J., Kindermann, G.
Format: Article
Language:ger
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Description
Summary:Zum ThemaJeder bei einer gynäkologischen Untersuchung festgestellte Adnexbefund bedarf ausnahmslos einer diagnostischen Klärung. Ergibt die Sonographie eine Raumforderung, ist sorgfältig abzuwägen, ob es sich auch um funktionelle oder dysfunktionelle Zysten handelt, die sich zu 95 % spontan zurückbilden können. Unnötige Operationen, die vor allem im geschlechtsreifen Alter die Gefahr einer sekundären Schädigung der Adnexe in sich bergen, können durch nichtinvasive Diagnostik vermieden werden. Andererseits erfordert der Verdacht auf eine (benigne oder maligne) Neoplasie zwingend die invasive Klärung und Gewebeentnahme zur histologischen Sicherung der Diagnose.Die Entscheidung zur nichtinvasiven Diagnostik verlangt die Beachtung bestimmter Kriterien. Die Anamnese und das klinische Bild sind differentialdiagnostisch ungeeignet, weil zu diffus. Auch das Alter der Patientin ist wenig hilfreich. Sowohl cystische als auch solide Tumoren kommen in allen Altersklassen vor. Lediglich in der Postmenopause überwiegen die echten Neoplasien. Entscheidend für die Art und Weise der Diagnostik sind die bekannten sonographischen Kriterien der Dignität: Größe, Binnenstruktur, Wandbeschaffenheit, Mehrkammrigkeit, Inhomogenität der Binnenechos usw.Durch Farbdoppleruntersuchungen kann möglicherweise die Wertigkeit vaginaler Sonographiebefunde verbessert werden. CT und NMR sind dagegen für die Patientinnen belastend ohne wesentlichen Vorteile zu bieten. Sie sollten nur gezielt, z. B. bei Verdacht retroperitoneale Tumoren, eingesetzt werden. Auch die Tumormarker können nur bedingt zur Entscheidungsfindung beitragen.Die Indikation für ein operatives Vorgehen ist mehr oder weniger subjektiv an die persönliche Erfahrung des Operateurs gekoppelt. Am häufigsten wird eine Laparoskopie in Laparotomiebereitschaft durchgeführt. Wichtig ist die praeoperative Aufklärung und Einwilligung auch zum erweiterten Eingriff.Bei der Bergung von Gewebematerial nach Exstirpationen oder Probeentnahmen ist ein Bergesack zu verwenden. Die Kontamination des Bauchraumes und der Bauchdecken sollte unbedingt vermieden werden. Für ambulante endoskopische Operationen sind die Richtlinien der DGGG zu beachten.Ein auffälliger Adnexprozeß bedarf in jedem Fall der Klärung: Entweder als harmlose paraphysiologische Variante, die spontan verschwindet (z. B. Follikelzyste) oder als Entität von Krankheitswert, die behandelt werden muß.Bei Beurteilung eines solchen Adnexbefundes finden die sonografische Klassifizierung
ISSN:0017-5994
2731-7102
2731-7110
DOI:10.1007/PL00003028