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Qui nescit simulare nescit curare--Wer nicht täuschen kann, kann nicht heilen: Anmerkungen zur Aufklärung von Patienten in der (Radio-)Onkologie
Die Aufklärung von Patienten, insbesondere in der Onkologie, wird meist unter Hervorhebung juristischer Gesichtspunkte diskutiert. Diese eingegrenzte Sichtweise begreift Aufklärung damit im Wesentlichen als Formalismus. Der vorliegende Artikel verfolgt zwei Ziele: die Darstellung der Aufklärung aus...
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Published in: | Strahlentherapie und Onkologie 2004-08, Vol.180 (8), p.469 |
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Main Authors: | , , , |
Format: | Article |
Language: | ger |
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Summary: | Die Aufklärung von Patienten, insbesondere in der Onkologie, wird meist unter Hervorhebung juristischer Gesichtspunkte diskutiert. Diese eingegrenzte Sichtweise begreift Aufklärung damit im Wesentlichen als Formalismus. Der vorliegende Artikel verfolgt zwei Ziele: die Darstellung der Aufklärung aus einem umfassenden kulturhistorischen Verständnis heraus und die Diskussion der sich damit eröffnenden Chancen für Gegenwart und Zukunft. Analyse von historischer Primär- und Sekundärliteratur sowie deutscher Rechtsliteratur. Anhand der Begriffe "Aufklärung" und "Einwilligung" lassen sich die vergangenen 2500 Jahre Medizingeschichte schematisch in drei Epochen unterteilen: Epoche I: Beginnend mit der griechischen Antike bis weit in das 19. Jahrhundert hinein galt das Prinzip "Salus aegroti suprema lex". Im hippokratischen Eid wird die Hilfspflicht des Arztes "nach meinem Vermögen und Urteil" definiert, also aus rein ärztlicher Perspektive. Eine formale Einwilligung zu medizinischen Maßnahmen war nicht vorgesehen. Epoche II: Mit der europäischen Aufklärung des 18. Jahrhunderts entstand das Bewusstsein für die Entscheidungsfreiheit des Individuums. Eine ohne Einverständnis des Patienten durchgeführte medizinische Maßnahme wurde 1894 vom Reichsgericht als Körperverletzung gewertet. Systematische Anforderungen an die Aufklärung gab es allerdings nicht. Epoche III: Ab den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts setzt eine rechtsgültige Einwilligung eine umfassende Aufklärung über die geplante medizinische Maßnahme voraus. Das Recht auf Selbstbestimmung geht der Entscheidung des Arztes über die von ihm für sinnvoll gehaltene Behandlung vor. Gegenwärtig prägen die zunehmende Differenzierung der Medizin, die Fortentwicklung des Dienstleistungsgedankens im Gesundheitswesen sowie das gewandelte Selbstverständnis der Patienten die Aufklärungsthematik. Gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen haben die medizinische Praxis in der Vergangenheit nachhaltig beeinflusst. Die Bedeutung der Aufklärung wird weiter wachsen, wobei sich die ärztliche Tätigkeit von der Information zur Beratung verschiebt. Aufklärung wird sich zunehmend als eigenständige Dienstleistung etablieren. Informed consent, especially in oncology, is predominantly seen from a legal point of view. Such a limited perspective runs the risk of reducing informed consent to some tiresome formalism. The present article highlights how the relationship between patient and physician might be enriched by a comprehensive hist |
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ISSN: | 0179-7158 1439-099X |
DOI: | 10.1007/s00066-004-1253-y |