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Internationale Personengesellschaften: Option gem. § 1a KStG bei ausländischen Mitunternehmern
Die seit 1.1.2022 bestehende Optionsmöglichkeit gem. § 1a KStG für Personenhandelsgesellschaften zu einer Besteuerung nach dem körperschaftlichen Trennungsprinzip hat zwar eine Art „Literaturtsunami“ hervorgebracht, bereichert aber dessen ungeachtet das Instrumentarium steuerlicher Rechtsformwahlmög...
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Published in: | Finanz - Rundschau Ertragsteuerrecht 2023-01, Vol.105 (1), p.1-6 |
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Main Author: | |
Format: | Article |
Language: | ger |
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Summary: | Die seit 1.1.2022 bestehende Optionsmöglichkeit gem. § 1a KStG für Personenhandelsgesellschaften zu einer Besteuerung nach dem körperschaftlichen Trennungsprinzip hat zwar eine Art „Literaturtsunami“ hervorgebracht, bereichert aber dessen ungeachtet das Instrumentarium steuerlicher Rechtsformwahlmöglichkeiten. Allerdings weist die Regelung in der Praxis viele Fallstricke auf, die derzeit durch FinVerw. und Gesetzgeber evaluiert werden, und ist bei internationalen Personengesellschaften – sei es im Inboundfall einer Inlands-PersGes. mit ausländischen Gesellschaftern, sei es im Outboundfall einer ausländischen PersGes. mit inländischen Gesellschaftern – nur bruchstückhaft konturiert. Der Beitrag erarbeitet eine praktische Bestandsaufnahme zu § 1a KStG und nimmt das von der FinVerw. bei Drittstaatengesellschaftern konstituierte Gewinnrealisierungsgebot in den Blick. Die zwingende Steuerverhaftung stiller Reserven an den Anteilen der fiktiv formgewechselten Personenhandelsgesellschaft sollte einen Verstoß gegen die weltweit geltende Kapitalverkehrsfreiheit darstellen, weil sie erstmals im Steuerstatus des Auslandsgesellschafters entstehen und deswegen kein Verlust an deutschem Besteuerungsrecht vorliegen kann. |
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ISSN: | 2567-4765 1438-3292 2567-4897 2194-4156 |
DOI: | 10.9785/fr-2023-1050102 |